Allgemeine Geschäftsbedingungen Wald Deines Lebens
Sonja Schulz
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,
nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich oder
per Textform bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt.
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe
der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Der Veranstalter bietet Kurse zur Achtsamkeit im Wald – Waldbaden, Waldführungen,
Kräuterwanderungen, etc. an. Diese können von maximal 10 Teilnehmern
gleichzeitig besucht werden. Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot und
der aktuellen Preisliste auf www.walddeineslebens.de/Angebote zu entnehmen.
Es wird jeweils eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail für die
Angebotsbuchung versandt.
2.2
Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Kursen oder damit im
Zusammenhang stehenden Dienstleistungen durch Sonja Schulz
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und
Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung auf dem Postweg,
per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem
Nachreichen einer schriftlichen Anmeldung.
3.2
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder
Ablehnungsschreiben.
3.3
Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für
gegenstandslos erklärt werden.
3.4
Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs,
schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der
weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.
Diese ist ebenfalls verbindlich. Der Vertrag kann auch zustande kommen, indem ein
per elektronischer Post versendetes Angebot vom Veranstalter per schriftlicher
Zustimmung des verantwortlichen Teilnehmers angenommen wird.
3.5
Die Firma Wald deines Lebens - Sonja Schulz - ist berechtigt, die Durchführung der
Kurse, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn nach meiner Einschätzung im Freien, insbesondere im
Wald, erhöhte Gefahren zu erwarten sind (z.B. Gewitter oder Sturm) oder andere
Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, oder die
Verfassung von Einzelpersonen, die erfolgreiche Durchführung der Kurse gefährden.
Eine Absage ist im Krankheitsfalle oder bei höherer Gewalt rechtens. Es bestehen
dann keine gegenseitigen Forderungen.
Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die
Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen
bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Veranstaltung so gering ist (weniger als 5 Teilnehmer), dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6
Im Falle des Rücktritts wird dem Teilnehmer auf Wunsch ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet oder die bereits gezahlte Teilnahmegebühr
zurückerstattet.
3.7
Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Veranstaltung kostenlos storniert
oder umgebucht werden. Bei einer späteren Stornierung durch den/die Teilnehmer/in
ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr berechnet.
Eine Stornierung ist immer schriftlich anzusagen.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2
Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet
sich nach den aktuellen und auf der Internetseite veröffentlichten Preisen zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei individuell vereinbarten Kursen für Gruppen wir
die Vergütung individuell vereinbart.
Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Barzahlung seiner Zahlungspflicht
nachkommen.
4.3
Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% – über dem
Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem DiskontsatzÜberleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen
Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1
Die Veranstaltungen werden methodisch, inhaltlich und organisatorisch sorgfältig
vorbereitet. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, vor oder während der
Veranstaltung Änderungen oder Abweichungen vorzunehmen, soweit diese den
Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht
wesentlich ändert.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung und bei jedem Wetter statt. Ausnahme
sind Sturm und Unwetterwarnungen.
Die Wartezeit am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 10 Minuten über die
festgelegte Startzeit hinaus, dann verlassen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den
Treffpunkt für den Beginn des Angebotes.
Verspätungen können telefonisch maximal bis 15. Min nach Beginn
entgegengenommen werden.
5.2
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der
guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht
gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor,
die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.3
Der Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.
5.4
Jeder Teilnehmer stimmt der Haftungsbefreiung des Veranstalters bezüglich
Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar bei Anmeldung
zu. Dies gilt neben Personen- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von
Unfällen.
5.5
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
5.6
Vor der Veranstaltung muss der Teilnehmer den Veranstalter über relevante
gesundheitliche Probleme (mögliche Herzprobleme, Insektenstichallergien, etc.) und
etwaige Erkrankungen informieren, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich
vor Schaden bewahrt werden kann.
5.7
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den
betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter
behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis
eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.8
Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne
ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen
seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Bei Outdoorveranstaltungen bestehen natürliche Gefahren eines Waldes und der
Natur. Dazu zählen Stolpergefahren, herunterhängende Äste etc. Die Veranstalterin
übernimmt für daraus entstehende körperliche und/oder Sachschäden keine Haftung;
ebenso nicht für schmutzige oder beschädigte Kleidung o. ä.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch
nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen und das Betreten des Waldes geschieht auf
eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Risiken, die von Sonja Schulz nicht
vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.
Sonja Schulz schließt durch vorausschauende Maßnahmen sog. Megagefahren
(Starkwetter- Ereignisse, ungesicherte Arbeitsplätze im Wald etc., Holzpolter) aus.
Waldtypische Gefahren, wie Bodenunebenheiten u. a. liegen nicht in der
Verantwortung der Frau Sonja Schulz. Frau Sonja Schulz lehnt jede Verantwortung
für Insekten- oder Zeckenstiche ab. Die Haftpflichtversicherung der Frau Sonja
Schulz tritt nur bei Schäden, die durch die Frau Sonja Schulz bedingt sind, in Kraft.
Frau Sonja Schulz haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände.
7.1
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese
geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss
ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen.
7.2
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden (physischer
oder psychischer Art). Der Teilnehmer macht keine Ansprüche wegen Schäden (auch
Unfälle und Unfallfolgen) geltend, die durch die Teilnahme entstanden sind.
7.3
Aus Sicherheitsgründen darf während der Veranstaltung nicht geraucht werden.
Ebenso bitten wir die Teilnehmer, auf Alkohol zu verzichten. Die
Veranstaltungsleiterin behält sich aus Sicherheitsgründen vor, Personen von der
Führung auszuschließen, wenn diese alkoholisiert oder ersichtlich unter
Drogeneinfluss stehen.
7.4
Die Teilnehmer verpflichten sich, andere Teilnehmer und auch die Umwelt vor
Schäden zu bewahren und die Umwelt zu respektieren, denn die Natur ist unser
größtes Gut. Diese wollen wir schützen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
8.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb durch Frau Sonja Schulz. Der Auftraggeber
erteilt hiermit Frau Sonja Schulz seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung
im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur
Auftragsabwicklung notwendiger Daten. Es gelten die auf der Internetseite
www.WalddeinesLebens.de aufgeführten Informationen zum Datenschutz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Klauseln
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder aber
aufgrund dieser Geschäftsbedingung zustande gekommenen Vertrages davon nicht
berührt. Der Veranstalter aber auch der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin
verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser möglichst nahe
kommenden wirksamen Regelung zu treffen.
Bei allfälligen Streitigkeiten werden die Vertragspartner vor einer gerichtlichen
Lösung primär eine gütliche Einigung beziehungsweise eine einvernehmliche Lösung
suchen.


 
 
 
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